Rechner
Inkassokosten-Rechner
Live-Berechnung der außergerichtlichen Inkassokosten nach RVG VV 2300 sowie der gesetzlichen Verzugszinsen.
Vorgerichtliche Mahnungen des Gläubigers
Für eigene Mahnungen vor Inkassoabgabe kann der Gläubiger pauschalen Auslagenersatz (Porto, Material) als Verzugsschaden geltend machen (§ 280 i.V.m. § 286 BGB). Üblich sind 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung.
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Unverbindliche Berechnung, Stand 2026. Maßgeblich sind RVG Anlage 2, § 13 RVG, § 288 BGB, § 4 RDGEG. Tatsächliche Kosten können im Einzelfall abweichen.
Ergebnis
| Hauptforderung | 1.500,00 € |
| Geschäftsgebühr 0,9 (VV 2300) | 114,30 € |
| Auslagenpauschale (VV 7002) | 20,00 € |
| + 19% USt | 25,52 € |
| Gesamtforderung | 1.659,82 € |
| Verzugszinsen p.a. (8.37 %) | 125,55 € |
