Branche · Heilberufe & Kanzleien
Inkasso für Ärzte, Kanzleien & Freiberufler
GOÄ, GOZ, RVG, HOAI – wir kennen Ihre Gebührenordnung. Diskret, berufsrechtlich sauber, mit Verständnis für sensible Mandantenbeziehungen.
Als Freiberuflerin oder Freiberufler bewegen Sie sich in einem besonders heiklen Spannungsfeld: Sie müssen Ihre Honorare durchsetzen, gleichzeitig aber berufsrechtliche Schweigepflichten, Standesregeln und das Vertrauensverhältnis zu Patientinnen oder Mandantinnen wahren.
ERGOKONZEPT begleitet Heilberufe und Kanzleien seit Ende der 1990er Jahre. Unsere Sachbearbeitung ist mit GOÄ, GOZ, RVG, HOAI und StBVV vertraut und kennt die Besonderheiten der Abrechnung über private Krankenversicherungen, Rechtsschutzversicherungen und Beihilfestellen.
Typische Herausforderungen
- Patientinnen weigern sich, GOÄ-Steigerungssätze anzuerkennen
- Mandantinnen zahlen erst nach Verfahrensabschluss – wenn überhaupt
- Berufsrechtliche Schweigepflicht erschwert Forderungsdurchsetzung
- Versicherungen erstatten nur Teilbeträge und der Rest bleibt offen
- Persönliche Bekanntschaft macht eigenes Mahnen unangenehm
So lösen wir das
- Schweigepflichtentbindung wird sauber dokumentiert (§ 203 StGB)
- Korrespondenz unter neutralem Briefkopf möglich
- Direktabrechnung mit PKV, Beihilfe oder Rechtsschutzversicherung im Vorfeld
- Argumentation auf Basis der jeweiligen Gebührenordnung – nicht pauschal
- Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben (z.B. § 49b BRAO, MBO-Ä)
Ihre Vorteile
Berufsrechtlich sauber
Schweigepflicht, Standesrecht und Honorarordnungen werden eingehalten.
Diskret
Anonyme Korrespondenz – Ihr Name taucht erst auf, wenn nötig.
Fachlich fundiert
Wir argumentieren auf Augenhöhe mit Versicherungen und Anwälten der Gegenseite.
So läuft eine Beauftragung ab
- 1
Übergabe mit Entbindung
Sie übergeben den Vorgang mitsamt Schweigepflichtentbindung – wir prüfen die Vollständigkeit.
- 2
Versicherungsabklärung
Falls relevant: direkte Klärung mit PKV, Beihilfe oder Rechtsschutz.
- 3
Mahnung & Verhandlung
Korrekte Argumentation auf Basis der Gebührenordnung, Ratenpläne wo angemessen.
- 4
Titulierung
Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung mit unserer eigenen Rechtsabteilung.
Erfahrung seit 1997
Seit 1997 vertrauen uns Praxen, Kanzleien und Steuerberatungen aus dem gesamten Bundesgebiet ihre Honorarforderungen an. Die meisten dieser Mandate begleiten wir seit über einem Jahrzehnt.
