Preise

Transparent. Erfolgsbasiert. Ohne versteckte Kosten.

Im Standardfall trägt der säumige Schuldner die Inkassokosten. Sie zahlen keine Setup-Gebühr, keine monatliche Grundgebühr und kein Mindestvolumen.

Klassisches Inkasso

Außergerichtlich

Im Erfolgsfall vom Schuldner

Die Standardvariante: Wir mahnen, der Schuldner trägt die Inkassokosten nach RVG VV 2300 und § 13e RDG.

  • Keine Setup-Gebühren
  • Keine monatliche Grundgebühr
  • Multi-Channel-Mahnungen
  • Bonitätsabfragen inklusive
  • Mandantenportal & Reporting
Mandant werden
Beliebt

Hohes Volumen

Volumenvertrag

Individuell

Für Mandanten mit mehr als 200 Forderungen pro Monat: gestaffelte Konditionen, dedizierter Account Manager, API-Anbindung.

  • Mengenrabatte ab 200 Fällen/Monat
  • Dedizierter Ansprechpartner
  • REST-API & Webhooks
  • Erweiterte Reporting-Exports
  • Optional: Adressrecherche-Flat
Angebot anfragen

Gerichtliches Inkasso

Klage & Vollstreckung

Nach RVG / GKG

Mahnbescheid, Klage und Zwangsvollstreckung werden nach gesetzlichen Gebührenordnungen abgerechnet — Kosten trägt der Schuldner im Erfolgsfall.

  • Mahnbescheid nach GKG KV 1100
  • Klagegebühren nach GKG KV 1210
  • Anwaltsgebühren nach RVG
  • Vollstreckung & Pfändungen
  • 30 Jahre Titel-Überwachung
Gerichtskosten berechnen

Was bedeutet „Kosten trägt der Schuldner"?

Bei berechtigtem Verzug ist der Schuldner verpflichtet, die durch das Inkasso entstandenen Verzugskosten zu erstatten (§ 280, § 286 BGB, § 13e RDG). Diese Kosten richten sich nach dem RVG. Werden sie nicht beigetrieben (z. B. bei Zahlungsunfähigkeit), entstehen Ihnen auch keine Inkassokosten — Sie zahlen nur, wenn wir auch nicht erfolgreich waren und ein gesondertes Honorar vertraglich vereinbart wurde.

Sie wollen es genau wissen?

Unsere beiden Rechner liefern in Sekunden eine Schätzung für Inkasso- und Gerichtskosten.