Mahnung
Die Mahnung ist die erste formelle Aufforderung an einen Schuldner, eine fällige Forderung zu begleichen. Sie ist nach § 286 BGB grundsätzlich Voraussetzung dafür, dass der Schuldner in Verzug gerät – mit Ausnahme der Fälle, in denen das Gesetz Verzug auch ohne Mahnung anordnet, etwa bei einem konkret bestimmten Leistungstermin oder 30 Tage nach Zugang einer Rechnung an einen Verbraucher.
Eine wirksame Mahnung muss eindeutig die geschuldete Leistung bezeichnen, den Schuldner zur Zahlung auffordern und ihn ernsthaft an die Erfüllung erinnern. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben – Mahnungen können schriftlich, per E-Mail oder sogar mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch immer die Schriftform.
Anders als oft angenommen sind nicht drei Mahnungen vorgeschrieben. Eine einzige wirksame Mahnung genügt, um den Verzug zu begründen und damit die Voraussetzung für Verzugszinsen und Inkassokosten zu schaffen.
